Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter

Die smetis GmbH (smetis) bietet gewerblichen Veranstaltern von Fortbildungen aus dem Bereich Psychotherapie, Beratung und Coaching (Veranstalter) die Möglichkeit, die Buchungsplattform smetis gemäß den nachstehenden Nutzungsbedingungen zu nutzen.

1. Anwendungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen smetis und dem Veranstalter geltenden Bedingungen für die von smetis im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von smetis schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. Ziffer 2 erkennt der Veranstalter diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an.

2. Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform smetis

Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung des Veranstalters durch smetis. Die Zulassung erfolgt durch Registrierung auf der Plattform unter Angabe der vollständigen (Unternehmens-)Daten des Veranstalters. Die Annahme des Zulassungsantrages erfolgt durch Bestätigung der Freischaltung per E-Mail. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Mit der Zulassung kommt ein Dienstleistungsvertrag mit dem Veranstalter zustande.

Der Veranstalter steht dafür ein, dass die bei seiner Zulassung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. smetis ist berechtigt, dem Veranstalter die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren oder einzelne Inhalte von der Plattform zu entfernen, sofern ein hinreichender Verdacht besteht, dass dieser gegen Gesetze, insbesondere gegen Datenschutzvorschriften, gewerbliche Schutzrechte, das UWG oder gegen diese Nutzungsbestimmungen verstößt.

3. Leistungen von smetis

smetis erbringt für den Veranstalter folgende Leistungen:

  • Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeit der Buchungsplattform, wobei eine Verfügbarkeit nicht gewährleistet wird
  • Ermöglichung von Vertragsabschlüssen auf dem Online-Marktplatz
  • Übermittlung von automatisierten Buchungsbestätigungen, Stornierungen und Teilnahmebescheinigungen

smetis ist berechtigt, Inhalt und Struktur der Plattform nebst der Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, sofern die Vertragserfüllung hierdurch nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4. Gebühren

Die smetis GmbH erhebt folgende Gebühren für die Nutzung von smetis

  • Die Erstellung / Registrierung eines Veranstalterkontos auf smetis ist kostenlos.
  • Das Erstellen einer kostenpflichtigen Veranstaltung auf smetis ist kostenlos.
  • Für die Erstellung einer kostenlosen Veranstaltung auf smetis, zahlt der/die Veranstaltende eine einmalige Gebühr an die smetis GmbH.
  • Die smetis GmbH erhebt eine prozentuale Gebühr auf den Bruttopreis der auf smetis verkauften kostenpflichtigen Tickets/Buchungen.

Die vom Veranstaltenden zu zahlenden Gebühren richten sich nach der bei Einstellung der Veranstaltung jeweils gültigen Preisliste, die auf https://smetis.de/info/preise veröffentlicht ist.

Anfallende Gebühren werden in einem monatlichen Turnus in Rechnung gestellt.

5. Pflichten des Veranstalters

Handlungen unter Verwendung des Logins des Veranstalters sind diesem grundsätzlich zuzurechnen.

Der Veranstalter übernimmt gegenüber smetis und den Nutzern der Plattform die Gewähr, dass seine Angebote und Inhalte (einschließlich Links oder Frames) auf der Plattform nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, verstoßen und er im Besitz etwaiger erforderlicher gesetzlicher oder behördlicher Zulassungen für die von ihm auf der Plattform beworbenen Veranstaltungen ist. Der Veranstalter wird smetis insoweit von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte aufgrund der vom Veranstalter eingestellten Angebote oder Inhalte geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung von smetis, einschließlich Gerichts-und Anwaltskosten.

Die Durchführung und Abwicklung der vom Veranstalter mit dem Kunden geschlossenen Verträge obliegt allein dem Veranstalter. Mit Ausnahme der Leistungen unter Ziffer 2 trifft smetis keine Pflicht, für die Erfüllung oder Abwicklung der zwischen dem Veranstalter und Kunden geschlossenen Verträge zu sorgen. Insbesondere kann smetis keine Gewähr für die Identität und Bonität des Vertragspartners des Veranstalters übernehmen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Passwörtern, einzurichten und aufrechtzuerhalten. Der Veranstalter ist verpflichtet, in seinem Bereich eingetretene technische Änderungen oder Störungen unverzüglich mitzuteilen, sofern sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform zu beeinträchtigen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass seine auf die Plattform übertragenen Daten nicht mit Viren, Trojanern oder sonstigen Schadprogrammen infiziert sind. Er verpflichtet sich, smetis alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflicht entstehen.

6. Haftung

smetis haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten diejenigen Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Veranstalter daher berechtigterweise vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen smetis bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Für von smetis nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes wird keine Haftung übernommen.

Für den Verlust von Daten haftet smetis nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von smetis. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder einer vereinbarten Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

7. Vertragsdauer / Kündigung

Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung des Veranstalters gem. Ziffer 2 und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.

8. Schlussbestimmungen

smetis ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für künftige Verträge zu ändern.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Oldenburg in Oldenburg. smetis ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Veranstalters zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.